MIET-SCHÖN – Plattform für vermieten und mieten!

Du willst deinen ganzen Salon vermieten – du suchst einen freien Platz in einem Salon oder hast in deinem Salon freie Plätze zu vermieten?

Auf MIET-SCHÖN kannst du deinen ganzen Salon zur Vermietung anbieten oder auch nur freie Plätze (Stuhlmiete) und kannst dich, wenn du einen Salon zu mieten suchst, oder auch nur einen einzelnen Platz suchst, durch die Anzeigen durchsehen.

Deine Investition für Vermietung

6 Monate 270,- Euro netto

AKTIONSZEITRAUM 1.Mai bis 31.Juli 2024
6 Monate 159,- Euro netto

OVERHEAD-Abonnent:innen erhalten für das Service
10% Rabatt

Deine Salon-/Platzsuche

Durchstöbere die Anzeigen und finde deinen optimalen Salon/Platz.

 

 

FRAGEN & ANTWORTEN

MIET-SCHÖN ist eine Plattform von Marktplatz Overhead, auf der Vermieter ganzer Salons oder von Stuhlmiete bezahlte Anzeigen aufgeben können und Suchende von ganzen Salons oder Stuhlmiete Anzeigen einsehen und Anbieter kontaktieren können.

Daten in „Anzeige aufgeben“ einpflegen, Laufzeit wählen und absenden. Nach Prüfung der Daten wird die Anzeige, wenn es keine Korrekturen gibt (hier wird der Anzeigenkunde schriftlich kontaktiert) innerhalb drei Werktagen freigegeben.

Leere Stühle bringen keinen Umsatz – volle Stühle bringen Umsatz.

Ja. Einfach genauso die Daten eingeben und in der Beschreibung darauf hinweisen.

3 Monate 210 Euro zzgl. 20% MwSt., 6 Monate 360 Euro zzgl. 20% MwSt., 12 Monate 600 Euro zzgl. 20% MwSt.

Der Mieter muss ein aufrecht gemeldetes Gewerbe im Bereich der Vermietung nachweisen.

Ein rechtlich korrekter Mietvertrag mit allen Eventualitäten ist abzuschließen.

Es ist festzuhalten, dass es sich bei der Stuhlmiete um zwei eigenständige, vollkommen selbstständige Unternehmen handelt.

  • Der Kunde muss vor Vertragsabschluss wissen, wer sein Vertragspartner ist.
  • Die Rechnung wird auf Namen und Risiko des jeweiligen Selbständigen ausgestellt.
  • Die beiden bzw mehreren selbständigen Unternehmen müssen klar ersichtlich sein (Türschild, Visitenkarten, Homepage etc.).
  • Alle Selbständigen sollten einen klar abgegrenzten Bereich haben.

Die Vermietung und sonstige bezahlte Leistungen der Mieterin stellen einen Umsatz dar und sind als diese gegenüber dem Finanzamt anzugeben.

Der Mieter darf ohne Bezahlung und Vereinbarung keine Betriebsmittel der Vermieterin verwenden, sodass keine Arbeitnehmerähnliche Zusammenarbeit (versteckte Unselbständigkeit) entsteht.

Freie Arbeitszeiteinteilung: Darf die Mieterin auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten mit eigenem Schlüssel (Öffnungssystemen) Termine vereinbaren? Ja

Eigene Betriebsmittel: Durch die Bezahlung des Mietzinses für den Stuhl liegt zumindest eine Anmietung von fremden Betriebsmitteln vor. Das „Friseurwagerl“ inkl. Schere, Kämme, Handtücher, Föhn, etc. soll im Eigentum der Mieterin sein.

Eigener Kundenstock/eigene Terminvergabe: Eigenes Mobiltelefon, eigener Kalender, keine gesammelte Terminvergabe an der Rezeption.

Vertretungsmöglichkeit: Der Stuhlmieter ist nicht verpflichtet die Arbeiten selbst durchzuführen, sondern kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen vertreten lassen.

Ja, wenn nach außen hin klar ersichtlich ist, dass es sich um jeweils verschiedene eigenständige Unternehmer handelt.

Es ist eine Registrierkasse notwendig die es ermöglicht, dass mehrere Selbständige eigene Erfassungen mit eigenen Rechnungskreisen und Unternehmensdaten (Firmenname) durchführen können.

Nein, er hat das Recht, 24 Stunden rund um die Uhr den Mietgegenstand zu betreten und nach vertraglich festgehaltener Betriebszeit für Kunden zu nutzen.

Du kannst bei OVERHEAD einen Standard-Mietvertrag bekommen.